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Halogen und Retrofit-LED-Leuchtmittel im Vergleich

Bei meiner Aprilia RS 125 und auch der RS 250, die beide 1998 gebaut wurden, ist das Abblend- und Fernlicht leider nicht mehr mit neueren Fahrzeugen, die eben auch über 20 Jahre jünger sind, vergleichbar. Es stellt sich oft die Frage, was man denn tun kann, um der RS 125 ein besseres Licht zu spendieren. Was bringen Osram Nightbreaker oder Retrofit-LED-Leuchtmittel eigentlich? Kann man das einfach so umbauen?

In diesem Artikel habe ich nun versucht, viele auf dem Markt verfügbare Leuchtmittel für diesen Scheinwerfer zu testen. Die Ergebnisse sind nur bedingt auf andere Fahrzeuge übertragbar.

Für kurz angebundene, die nicht den ganzen Artikel lesen möchten hier direkt die Ergebnisse in einem Bild:

Zusammengefasster Test

Das Abblendlicht, ein Projektionslinsenscheinwerfer mit einer H1-Halogenlampe und 55 Watt, leuchtet den vorgeschriebenen Bereich zu den Seiten aus. Das Fernlicht, ein Spiegelscheinwerfer mit einer H3-Halogenlampe mit ebenfalls 55 Watt, leuchtet eher einen kreisförmigen Bereich in der Ferne aus. Das Fernlicht hat definitiv Schwächen zu den Seiten. Kurvenfahrten bei Nacht mit Fernlicht sind eigentlich gefährlich, da der Bereich, in dem man unmittelbar fahren wird, nicht ausgeleuchtet wird. Dementsprechend legitim ist die Frage, wie man das Licht verbessern könnte.

Leuchtmittel

Für diesen Artikel und den Test habe ich versucht, verschiedene Leuchtmittel für H1 und H3 für den Scheinwerfer der Aprilia RS 125 bis 2005 bzw. RS 250 zu kaufen. Letztendlich war die Verfügbarkeit entscheidendes Kaufkriterium.

Für das Abblendlicht habe ich vier verschiedene Halogen-Leuchtmittel und neun verschiedene LED-Leuchtmittel mit H1-Sockel bestellt. Neben den beiden verbeiteten stärkren Leuchtmitteln Osram Night Breaker Laser H1 und Philips X-treme Vision Pro150 habe ich noch nach „H1 Xenon Look“ gesucht und die erstbeste Lampe gekauft, die mir vorgeschlagen wurde, hier wurde „Brehma Cool White ultra“ geliefert. Vom Hersteller Nighteye bzw. Novsight habe ich fünf verschiedene Leuchtmittel für H1 bestellen können, ein weiterer Hersteller aus Fernost war „iSincer“, hier konnte ich zwei verschiedene Leuchtmittel finden. Eine etwas hochpreisigere Lampe gibt es vom Hersteller „Benzinfabrik„, hier habe ich mich für die passiv gekühlte AIOX5 mit einer etwas geringeren Leistung entschieden. Auch eine Lampe, die aus 24 SMD-LEDs besteht, konnte ich für H1 finden.

Es ist zwar immer in den folgenden Tabellen „Preis pro Leuchte“ angegeben, allerdings gibt es viele Leuchten nur als Zweier-Set und die Preise sind je nach Plattform und Angebot sehr unterschiedlich.

LeuchtmittelLeistungLichtstromFarbtemperaturLichtquellePreis pro Leuchte
Brehma Cool White ultra55 W5000 KHalogen2,50 €
Osram Night Breaker Laser H155 W1.550 lm3200 KHalogen13,99 €
Philips X-treme Vision Pro15055 W1.550 lm3450 KHalogen10,77 €
Nighteye A338-B-H1S80 W800 lm6500 K6x CSP-LED10,00 €
Noname H1 24 SMD6500 K24x SMD2,74 €
Novsight A379-F9-H180 W1.000 lm6.000 KTyanshine 186010,00 €
Novsight A500-N15-H125 W5.000 lm6.500 KSEOUL CSP Y1920,90 €
Novsight A500-N35-H125 W5.000 lm6.000 KTyanshine Chips14,95 €
Novsight A500-N50-H135 W7.500 lm6.500 K„Automotive grade chips“19,50 €
iSincer 285724755 W1.300 lm6.500 KCOB6,50 €
iSincer 2859966110 W5.000 lm7.000 KCOB5,98 €
Benzinfabrik LEDH1 V3.0 AIOX518 W2.000 lm6.000 K6x CSPy19x1259,98 €
Leuchtmittel für H1-Sockel

Für H3-Sockel ist die Auswahl deutlich kleiner, es gibt auch hier wieder die Osram Night Breaker Laser H3, eine Lampe mit 24 SMD-LEDs und zwei Modelle von Novsight, die es auch als H1-Leuchtmittel gab. Bei Benzinfabrik gibt es mehrere Modelle, da es hier um das Fernlicht geht, habe ich mir dort die aktiv gekühlte LEDH3 AIOX8 bestellt.

LeuchtmittelLeistungLichtstromFarbtemperaturLichtquellePreis pro Leuchte
Osram Night Breaker Laser H355 W1450 lm3200 KHalogen12,99 €
Noname H3 24 SMD6500 K24x SMD 40143,80 €
Novsight A379-F9-H380 W1000 lm6000 KTyanshine 186011,00 €
Novsight A500-N50-H335 W7500 lm6500 K„Automotive grade chips“19,50 €
Benzinfabrik LEDH3 AIOX823 W2500 lm5000 K6x CSPy19x1274,98 €

Man könnte hier nun jede Leuchte einzeln aufführen und versuchen, zu diversen Punkten wichtig klingendes Zeug daher zu reden. Das erspare ich euch an dieser Stelle, daher nun an dieser Stelle die ersten Auffälligkeiten:

Die Novsight A500-N50-H1 und A500-N50-H3 sowie die Benzinfabrik LEDH3 AIOX8 sind mit einem Lüfter aktiv gekühlt, alle anderen Leuchten passiv, teilweise mit größeren Kühlkörpern.

Es fällt sofort auf, dass Novsight A379-F9-H1 und A379-F9-H3 sowie Nighteye A338-B-H1S die Leuchtquellen völlig an der falschen Stelle haben. Schade, denn das sind die Modelle ohne Kühlkörper, die man sonst Plug-&-Play tauschen könnte.

Die beiden Leuchten von iSincer lassen sich zumindest bei diesem Scheinwerfer nicht wiederholgenau einbauen, da die Nasen auf der Auflagefläche an der Halterung fehlen. Skurrilerweise hat mich eBay kurz nach dem Kauf wegen möglicher Risiken bei Produktsicherheit oder Fälschungen davor gewarnt, eine der Lampen zu verwenden und die Artikel von der Plattform gelöscht. Es wurde mit einer Heatpipe zur Kühlung geworben, die es nicht gibt und die Angaben zu den technischen Daten sind an einigen Stellen beim gleichen Produkt völlig unterschiedlich. Auch bei verschiedenen Verkäufern unterscheiden sich die angegebenen technischen Daten immens, so war an einer Stelle auch von 10.000 lm und 200 W zu lesen – für ein Leuchtmittel. Wie seriös das ist, soll bitte jeder selbst bewerten.

Der Scheinwerfer

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei dem Scheinwerfer, der hier getestet wurde, um eine Kombination aus einem Projektionslinsenscheinwerfer für das Abblendlicht und einem Reflektorscheinwerfer für das Fernlicht. Das ist eine relativ glückliche Kombination, wie sich zeigen wird.

Da die Reflektoren nach diesem Alter doch etwas bleich werden, habe ich die Reflektoren vor diesem Test neu beschichten lassen.

Instandgesetzte Reflektoren links, ältere Reflektoren rechts

Ich hatte glücklicherweise einen Ersatzscheinwerfer zerlegt und instand setzen lassen, als ich danach den alten Scheinwerfer ausgebaut hatte musste ich feststellen, dass der Reflektor des Abblendlichts durch die Hitze der Halogenlampen bereits verformt und verschmort war. Auch das war ein Grund für schlechtes Licht, allerdings hatte ich mit dem verschmorten Reflektor die Hauptuntersuchung bestanden.

Das Innere des Projektionslinsenscheinwerfers zeigen die folgenden Bilder.

Rechtliches

Bei lichttechnischen Einrichtungen gilt: Sowohl der Scheinwerfer selbst als auch die einzelnen Leuchtmittel müssen zugelassen sein, die Serienteile oder zulässige Ersatzlampen tragen daher in der Regel entsprechende ECE-Prüfzeichen.

Halogenleuchten, die mit besserem Licht beworben werden, sind z.B. Osram Night Breaker Laser (H1 und H3) oder Philips X-treme Vision (H1) bzw. Philips Vision (H3). Solche Leuchtmittel sind, wenn sie über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und können ohne Bedenken benutzt werden.

Verschiedene, zulässige Halogen-Leuchtmittel: Noname, „Xenon Look“, Osram Night Breaker Laser, Philips X-treme Vision Pro150

Grundsätzlich müssen lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen geprüft und genehmigt werden, die entsprechenden Regeln sind durch UN/ECE-Regelungen festgelegt und finden sich auch in nationalem Recht, wie hier der StVZO. Halogenscheinwerfer wie in der Aprilia RS 125 sind über die ECE-R-8-Verordnung zugelassen, hier sind Halogen-Leuchtmittel mit H1- oder H3-Fassung fest als Halogen-Leuchtmittel aufgeführt und Teil der Zulassung. Scheinwerfer und Leuchtmittel werden immer gemeinsam geprüft.

Ein Einbau eines anderen Leuchtmittels als vorgesehen (wie zum Beispiel Retrofit-LED-Leuchten) führt zwangsweise dazu, dass der Scheinwerfer seine Zulassung verliert, wenn das abweichende Leuchtmittel nicht für diesen Scheinwerfer und dieses Fahrzeug speziell zugelassen ist. Eine solche Zulassung kann eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABg) für den oder auch eine Zulassung nach anderen Rechtsvorschriften der EU sein (EG-Typgenehmigung).

Eine technische Anfrage beim TÜV Nord zu diesem Thema ergab folgendes (vielen Dank an dieser Stelle): Eine „einfache“ Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine Einzelabnahme ist bei nicht zugelassenen Leuchtmitteln nicht möglich. Voraussetzung für eine Zulassung über eine Einzelabnahme ist ein Gutachten eines Lichttechnischen Institutes über die spezielle Kombination aus Scheinwerfer und Leuchtmittel. Bei vielen Leuchtmitteln und Scheinwerfern ist allerdings nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Ein solches Gutachten kann auch ohne Mitwirken des Herstellers der Leuchtmittel in Auftrag gegeben werden. Zum heutigen Stand (Juli 2021) gibt es nur ein zulässiges Nachrüst-LED-Leuchmittel des Herstellers Osram (Night Breaker H7 LED), das auch nur für wenige, einzelne Scheinwerfer mit einer entsprechend hohen Entwicklungsarbeit zugelassen wurde. Es ist also weder prinzipiell verboten noch sehr einfach möglich, wie dies auf vielen Seiten im Internet zu lesen ist, sondern in der Praxis einfach nicht realistisch.

Ein Umbau eines solchen Scheinwerfers wie der der Aprilia RS 125 auf nicht zugelassene Leuchtmittel führt immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Sollten solche nicht zulässigen Leuchtmittel festgestellt werden, liegt es im Ermessen des Beamten, was weiter passiert. Von einer mündlichen Ermahnung bis zur Stilllegung wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs mitsamt empfindlichen Bußgeldern ist alles möglich.

LED-Nachrrüstleuchten in der Praxis

Man könnte nun meinen, dass es kein Problem sein sollte, LED-Leuchten zu konstruieren, die wenigstens einigermaßen passen und trotz fehlender Zulassung gut funktionieren. Das ist weit gefehlt, es gibt wie so oft unfassbar viel Schrott zu kaufen. Beworben wird mit den üblichen Floskeln und leeren Wörtern wie „hochwertig“, „passgenau“, „exklusiv“ und dem sonst üblichen, blöden Geschwätz. Angeblich ist auch die Lichtquelle immer an der richtigen Position.

Die Praxis zeigt etwas völlig anderes: Einige LED-Nachrüstleuchtmittel lassen sich gar nicht erst einbauen, da sie durch irgendwelche Vorbauten und Spiegel an der Vorderseite bereits wesentlich größer im Durchmesser sind als normale H1-Leuchten hoch sind. Sie passen nicht mehr durch die Aufnahmen am Scheinwerfer. Ich hätte gerne viele von diesen Lampen getestet um die tatsächliche Lichtausbeute hier zu zeigen, das war aber schlicht nicht möglich.

Ein wesentlich ernsteres Problem ist, dass die Geometrie des Scheinwerfers so gestaltet ist, dass sie das Licht eines Glühwendels gezielt reflektiert und dadurch die gewünschte Ausleuchtung der Fahrbahn erreicht wird. Sitzt die Lichtquelle an einer anderen Stelle, wird ein anderer Bereich der Fahrbahn beleuchtet (oder auch etwas völlig anderes). Bei einem Projektionslinsenscheinwerfer, wie er bei dem hier getesteten Abblendlicht gestaltet ist, wird das Licht über einen Reflektor gesammelt und mit einer Blende die Hell-Dunkel-Grenze gebildet, das Bild der Blende wird über eine Linse auf die Fahrbahn projeziert. Der Reflektorscheinwerfer des Fernlichts hingegen lenkt allein über seinen Reflektor das Licht von der Lichtquelle auf die Fahrbahn, geringste Abweichungen an der Lichtquelle führen hier zu großen Abweichungen am Licht selbst.

Wäre das Abblendlicht als Reflektorscheinwerfer ausgeführt, bestünde die Möglichkeit, dass bei unzulässigen Leuchtmitteln die Hell-Dunkel-Grenze nicht mehr eingehalten wird und der Gegenverkehr geblendet wird. In diesem Fall liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor und das Fahrzeug kann an Ort und Stelle stillgelegt werden. Übrigens 1: Dieses Blenden des Gegenverkehrs ist nicht nur gefährlich sondern für den Geblendeten auch ein deutlicher Hinweis für unzulässige Umbauten am Fahrzeug. Damit qualifiziert man sich für Verkehrskontrollen. Übrigens 2: Auch wenn hier der Eindruck entsteht, dass keine Gefährdung vor liegt, kann die Polizei mangels einer Zulassung, welche entsprechende Gutachten voraussetzt dennoch eine Gefährdung unterstellen und das Fahrzeug stilllegen. Klugscheißen nützt in dieser Situation nichts, die Beamten sitzen am längeren Hebel und die Fahrt ist beendet.

Der Vergleichstest

Zum Vergleich wurden nun alle Leuchtmittel nacheinander im Scheinwerfer montiert und an eine frisch geladene Batterie angeschlossen. In einem abgedunkelten Raum wurde immer im selben Abstand eine weiße Wand angeleuchtet und das Licht mit einer Digitalkamera fotographiert. Belichtungsdauer, Blendeneinstellung, Weißabgleich und ISO-Empfindlichkeit wurden dabei manuell eingestellt und sind bei fast allen Aufnahmen identisch: Für die drei schwächsten Leuchten musste die Belichtungsdauer leider verlängert werden, da sonst ein komplett schwarzes Bild entstanden wäre. Diese stehen allerdings zum Einbau gar nicht zur Debatte.

H1-Leuchtmittel

Die folgenden Bilder zeigen nun Leuchtmittel für den H1-Sockel im Projektionslinsenscheinwerfer.

Es fällt auf, dass eigentlich keine Probleme mit der Hell-Dunkel-Grenze beim Abblendlicht bestehen, das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Projektionslinsenscheinwerfer handelt und die Hell-Dunkel-Grenze durch eine Blende realisiert wird und nicht alleine durch die Reflektorgeometrie.

Die Unterschiede zwischen den günstigeren Halogen-Lampen und den hochpreisigen Modellen sind sofort sichtbar.

Einige Kandidaten disqualifizieren sich hier sofort, die völlig zu dunklen Bilder bedürfen keiner weiteren Erklärung. Die beiden Isincer-Leuchten und besonders die drei Leuchten ohne Kühlkörper Nighteye A338-B-H1S, Noname H1 24 SMD und Novsight A379-F9-H1 sind viel zu dunkel. Diese Lampen sind lebensgefährlich.

Während der Tests habe ich bei allen Leuchtmitteln die Stromaufnahme gemessen, danach wurde die Geometrie der Lichtquelle vermessen. Die Stromangaben sind leider etwas ungenau (ca. 0,1 A Messunsicherheit), die Lichtquelle wurde auch „nur“ mit dem Messchieber vermessen.

LeuchtmittelStromaufnahme
Noname Halogen H13,8 A
Brehma Cool White ultra3,8 A
Osram Night Breaker Laser H14,0 A
Philips X-treme Vision Pro1503,8 A
Nighteye A338-B-H1S0,2 A
Noname H1 24 SMD0,1 A
Novsight A379-F9-H10,2 A
Novsight A500-N15-H11,2 A
Novsight A500-N35-H11,4 A
Novsight A500-N50-H12,0 A
iSincer 28572471,0 A
iSincer 28599661,0 A
Benzinfabrik LEDH1 V3.0 AIOX51,4 A
Stromaufnahme der H1-Leuchtmittel

Es war zu erwarten, dass die deutlich zu schwachen Leuchten auch wenig Strom verbrauchen. Es ist aber auch zu sehen, dass die LED-Leuchtmittel etwa nur 1/3 bis 1/2 des Stroms der Halogenlampen benötigen, was bei der RS 125 ein deutlicher Vorteil ist.

Interessant ist nun tatsächlich die Geometrie der Lichtquelle. Es werben viele Hersteller damit, dass sie die Position exakt nachbilden, die Messergebnisse sagen hier allerdings etwas völlig anderes aus.

Gemessen wurde die Position der Lichtquellen-Mitte zur Auflagefläche des Sockels sowie die Geometrie der Lichtquelle, dabei sind Länge und Breite die Maße der Lichtquelle von oben, die Höhe ist der Abstand der Lichtquellen-Oberflächen von Vorder- zu Rückseite.

LeuchtmittelPositionLängeBreiteHöhe
Referenz: Halogen-Lampe27,0 mm4,7 mm1,4 mm1,4 mm
Nighteye A338-B-H1S35,0 mm6,0 mm1,8 mm5,6 mm
Noname H1 24 SMD30,5 mm11,0 mm7,5 mm3,7 mm
Novsight A379-F9-H135,0 mm5,0 mm1,6 mm3,6 mm
Novsight A500-N15-H127,4 mm7,8 mm1,8 mm4,0 mm
Novsight A500-N35-H127,5 mm5,2 mm1,8 mm4,3 mm
Novsight A500-N50-H128,0 mm6,5 mm2,2 mm4,0 mm
iSincer 285724727,0 mm8,3 mm5,3 mm4,5 mm
iSincer 285996626,5 mm8,0 mm3,7 mm4,1 mm
Benzinfabrik LEDH1 V3.0 AIOX527,3 mm5,6 mm1,6 mm4,2 mm
Geometrie der Lichtquellen

Fairerweise sollte man erwähnen, dass die Angabe einer Nachkommastelle kritisch zu sehen ist, da die Messung mit dem Messschieber ohne feste Auflageflächen teilweise sehr ungenau ist (Schätzungsweise 0,5 mm Unsicherheit).

Die geringsten Abweichungen hat hier die Benzinfabrik LEDH1 V3.0 AIOX5, auch die Novsight A500-N15-H1 und A500-N35-H1 kommen schon einigermaßen gut hin. Allerdings: Alle LED-Leuchtmittel sind deutlich zu hoch! Der Aufbau von LEDs auf einer Trägerplatine mit einer Metallplatte dazwischen zur Wärmeabfuhr ist wesentlich dicker als ein Halogen-Leuchtfaden. Auch wenn Position, Länge und Breite auf den ersten Blick korrekt sein mögen ist mit den gemessenen, großen Höhenabweichungen bei Reflektorscheinwerfern mit einer erheblichen Abweichung bei der Lichtverteilung zu rechnen.

H3-Leuchtmittel

Beim Fernlicht, dem Reflektionsscheinwerfer, wird deutlich, dass keines der LED-Leuchtmittel die Lichtverteilung der Halogenlampen erreicht.

Auch hier disqualifizieren sich zwei Leuchtmittel sofort, da die Lichtquelle völlig an der falschen Stelle sitzt und das Licht deutlich zu schwach ist. Hier lautet mein Urteil: Lebensgefährlich.

Die Bilder zeigen auch, dass die Abweichung der Lichtverteilung unter den einzelnen Leuchtmitteln extrem ist, während der Projektionslinsenscheinwerfer trotz hoher Abweichungen bei der Lichtquelle das Licht immer noch irgendwie zur richtigen Stelle projiziert hat.

Die Stromaufnahme bietet wenig Überraschungen.

LeuchtmittelStromaufnahme
Noname Halogen H33,8 A
Osram Night Breaker Laser H34,0 A
Noname H3 24 SMD0,4 A
Novsight A379-F9-H30,2 A
Novsight A500-N50-H32,0 A
Benzinfabrik LEDH3 AIOX81,6 A
Stromaufnahme der H3-Leuchtmittel

Wie auch bei den H1-Leuchtmitteln wurde die Geometrie der Lichtquelle vermessen, die Ergebnisse sind auch hier eher enttäuschend.

LeuchtmittelPositionLängeBreiteHöhe
Referenz: Halogen-Lampe18,0 mm1,4 mm5,0 mm1,4 mm
Noname H3 24 SMD26,0 mm11,0 mm8,5 mm3,5 mm
Novsight A379-F9-H337,0 mm5,0 mm1,6 mm3,6 mm
Novsight A500-N50-H321,0 mm6,5 mm2,2 mm4,0 mm
Benzinfabrik LEDH3 AIOX818,0 mm1,6 mm5,0 mm3,1 mm
Geometrie der Lichtquellen

Einzig allein die Benzinfabrik LEDH3 AIOX8 schafft es, die Position der Lichtquelle nachzubilden. Die Novsight A379-F9-H3 sowie die Noname H3 24 SMD haben natürlich den Vorteil, dass damit der Gegenverkehr garantiert nicht geblendet wird, da man einfach gar kein Licht hat. Die Novsight A500-N50-H3 hat zwar ein extrem helles Licht, streut aber aufgrund der abweichenden Geometrie im Reflektionsscheinwerfer das Licht viel zu extrem. Da es sich hier um das Fernlicht handelt, könnte man zwar meinen, dass das hinsichtlich der Blendwirkung nicht so dramatisch wäre, die Beleuchtungsstärke in der Ferne ist damit allerdings auch schwächer.

Einbau im Fahrzeug

Wenn an einigen Stellen damit geworben wird, dass der Einbau Plug-&-Play möglich sei, dann muss man das meistens einfach als gelogen bezeichnen. Die Kühlkörper der LED-Leuchten brauchen Platz, die elektrischen Anschlüsse passen nicht und die Original-Kappen lassen sich nicht mehr verwenden. Es steht in einer Bedienungsanleitung, dass man gegebenenfalls größere Kappen verwenden soll – das ist schön, nur leider müssten die überhaupt existieren, damit das klappt.

Für die Aprilia RS 125 / 250 habe ich aus flexiblem Material neue Kappen entworfen und mit dem 3D-Drucker gedruckt.

Die .STL-Datei zum Selbstdrucken kann hier oder auf Thingiverse heruntergeladen werden:

Fazit

Wer legal mehr Licht aus einem älteren Halogenscheinwerfer herausbekommen möchte, dem bleiben nur hochwertigere Halogen-Lampen wie Orsam Nightbreaker Laser oder Philips X-treme Vision Pro150. Die Unterschiede zu günstigen Halogenlampen sind deutlich sichbar. Eine Instandsetzung der Scheinwerferreflektoren hilft sicherlich auch, die Lichtausbeute zu verbessern.

Beim Einbau von Retrofit-LED-Leuchtmitteln scheitert es schon daran, dass die stärkeren LED-Leuchtmittel oft gar nicht unter die Abdeckung passen. Wenn es hier keine Lösung auf dem Markt gibt und man sich selbst nicht helfen kann, ist das schon ein erheblicher Nachteil. CAD und 3D-Druck steht nicht jedem zur Verfügung und haben mit „Einfacher Nachrüstung“ nichts mehr zu tun.

Einige LED-Leuchtmittel sind beim hier verwendeten Projektionslinsenscheinwerfer praktisch keine Gefahr für den Gegenverkehr, theoretisch lässt sich dies allerdings nicht ausschließen. Eine Prüfung nach dem Einbau durch einen Vorher-Nachher-Vergleich wie hier oder mit besseren Messgeräten ist unverzichtbar. Damit wird das ganze zwar nicht legaler, dieser Artikel zeigt aber deutlich, dass extrem viel Schrott verkauft wird und man das nicht einfach so im Straßenverkehr ausprobiert.

Für die Aprilia RS 125 geht meine Kaufempfehlung für den Projektionslinsenscheinwerfer zur Benzinfabrik LEDH1 V3.0 AIOX5, das Licht entspricht etwa dem der Halogenlampe und es ist am wenigsten bläulich. Wer durch den hohen Preis abgeschreckt ist, macht allerdings mit den A500-N35-H1 oder A500-N15-H1 von Novsight auch keine Fehler. Die aktiv gekühlten A500-N50-H1 waren die stärksten getesteten Leuchten für das Abblendlicht, sie sind deutlich heller als die Halogen-Lampen. Sie zeigen ein wenig Licht oberhalb der Hell-Dunkel-Linie, das ist aber auch bei Halogenlampen zu sehen.

Ein großer Vorteil aller Retrofit-LED-Leuchtmittel ist die geringere Stromaufnahme, die auch einen Parallelbetrieb von Abblend- und Fernlicht möglich macht. Auch das Vermeiden von verschmorten Reflektoren ist definitiv ein Argument für die LED-Leuchtmittel. Aber: Ein paar Fotos auf einem Internet-Blog sind kein Nachweis, mit dem man mögliches Blenden des Gegenverkehrs ausschließen kann, der Einbau führt definitiv zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Es ist schade, dass es selbst bei Projektionslinsenscheinwerfern keine einfache Möglichkeit gibt, die Leuchtmittel eintragen zu lassen, denn das deutlich bessere Licht ist definitiv ein Sicherheitsgewinn für den Fahrer.

Bei Reflektorscheinwerfern sind die Unterschiede bei der Lichtverteilung, wenn auch sie nur beim Fernlicht hier getestet wurden, extrem. Hier würde ich speziell bei der RS 125 bei den Halogenlampen bleiben, die Empfehlung geht zu Osram Nightbreaker Laser. Falls LED im Fernlicht der RS, dann die Benzinfabrik LEDH3 AIOX8. Allerdings: Die Leuchtmittel sind von außen gut sichtbar.

Von einem Einbau von nicht zugelassenen Retrofit-LED-Leuchtmittel, besonders in Reflektionsscheinwerfer für Abblendlicht bei anderen Fahrzeugen, kann ich nur abraten.

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